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Urlaubsanspruch bei Krankheit – was geht und was nicht?

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Urlaubsanspruch bei Krankheit – was geht und was nicht?

Das Wichtigste in Kürze

Darf der Urlaub bei langer Krankheit gekürzt werden?

Ja, der Urlaubsanspruch kann bei langer Krankheit gekürzt werden, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag vereinbart ist. Erfahre hier mehr.

Wie lange hat man bei langer Krankheit Urlaubsanspruch?

Nach dem Bundesurlaubsgesetz verfällt der Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem er entstanden ist. Bei langer Krankheit kann der Urlaubsanspruch auch über diesen Zeitraum hinaus bestehen bleiben. Lies hier mehr.

Wie wird der Urlaub nach langer Krankheit berechnet?

Der Urlaubsanspruch wird nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes berechnet, je nachdem wie viele Tage im Jahr gearbeitet wurden. Wenn Du lange krank warst, wird Dein Urlaubsanspruch jedoch nicht reduziert. Erfahre hier mehr.

Wenn Du krankheitsbedingt Deinen Urlaub nicht antreten kannst, fragst Du Dich sicherlich, ob Du trotzdem Anspruch auf Deinen Urlaub hast. In diesem Blogartikel möchte ich Dir einen Überblick über den Urlaubsanspruch bei Krankheit geben und erläutern, welche Regelungen es gibt.

Der gesetzliche Urlaubsanspruch

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Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Werktagen pro Jahr.

Grundsätzlich hast Du als Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen pro Jahr. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Dabei ist es unerheblich, ob Du in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitest. Der gesetzliche Urlaubsanspruch dient dazu, dass Du Dich von der Arbeit erholen und Deine Freizeit genießen kannst.

Tipp:

Wenn Du krankheitsbedingt Deinen Urlaub nicht antreten kannst, kann es sinnvoll sein, Dir trotzdem eine Auszeit zu nehmen und Dich zu erholen. Frage Deinen Arzt, ob ein verlängerter Krankenschein oder eine Reha-Maßnahme infrage kommt. Auch eine psychische Erkrankung kann eine Auszeit nötig machen.

Urlaub und Krankheit

Wenn Du krankheitsbedingt Deinen Urlaub nicht antreten kannst, stellt sich die Frage, ob Du den Urlaub nachholen oder eine Entschädigung erhalten kannst. Grundsätzlich besteht kein Anspruch darauf, den Urlaub nachzuholen. Allerdings hast Du als Arbeitnehmer unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf eine Entschädigung.

Hinweis:

Manche Arbeitgeber versuchen, Arbeitnehmer dazu zu drängen, auf ihren Urlaubsanspruch zu verzichten oder ihn später zu nehmen. Das ist jedoch unzulässig und Du solltest darauf bestehen, Deine Ansprüche wahrzunehmen. Im Zweifelsfall solltest Du Dich an eine Gewerkschaft oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Entschädigungsanspruch bei Krankheit

Wenn Du aufgrund von Krankheit Deinen Urlaub nicht antreten kannst, kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung verlangen. Der Anspruch auf Entschädigung ergibt sich aus dem BUrlG. Demnach hast Du Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Du Deinen Urlaub aufgrund von Krankheit nicht nehmen konntest und Du den Arbeitgeber darüber informiert hast.

Achtung:

Wenn Du Deine Krankheit verschweigst und stattdessen Urlaub beantragst, kann das als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden. In diesem Fall drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Außerdem ist es wichtig, dass Du Deine Krankschreibung ernst nimmst und Dich ausreichend auskurierst, bevor Du wieder arbeiten gehst.

Meldepflicht bei Krankheit

Um Deinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen zu können, musst Du Deinen Arbeitgeber unverzüglich über Deine Krankheit informieren. Das bedeutet, dass Du Deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über Deine Erkrankung informieren musst. In der Regel musst Du spätestens am ersten Tag Deiner Krankheit Bescheid sagen.

Zusätzliche Information:

Um eine Entschädigung für nicht genommenen Urlaub bei Krankheit zu erhalten, musst Du Deinen Arbeitgeber unverzüglich über Deine Krankheit informieren und einen ärztlichen Attest vorlegen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Deinem durchschnittlichen Tagesverdienst und der Anzahl der Urlaubstage, die Du nicht nehmen konntest.

Höhe der Entschädigung

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Das Bundesurlaubsgesetz regelt die Dauer Deines Urlaubsanspruchs.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Deinem Gehalt. Dabei ist es unerheblich, ob Du in Vollzeit oder in Teilzeit arbeitest. Die Entschädigung beträgt ein Zwölftel des Gehalts, das Du in den vergangenen zwölf Monaten verdient hast.

Bundesurlaubsgesetz

Das Bundesurlaubsgesetz regelt die Dauer des Urlaubsanspruchs sowie weitere wichtige Fragen rund um das Thema Urlaub. Es ist das wichtigste Gesetz im deutschen Arbeitsrecht, wenn es um den Urlaubsanspruch geht.

Fristen

Wenn Du einen Anspruch auf Entschädigung hast, musst Du innerhalb von drei Monaten nach dem Ende des Urlaubs Deinen Anspruch geltend machen. Wenn Du den Anspruch nicht innerhalb dieser Frist geltend machst, verfällt er.

Sonderregelungen im Arbeitsvertrag

Es gibt auch Sonderregelungen, die im Arbeitsvertrag vereinbart werden können. In manchen Arbeitsverträgen ist beispielsweise festgelegt, dass der Urlaub verfällt, wenn er nicht bis zum Ende des Kalenderjahres genommen wird. Auch hier gilt aber, dass Du im Falle einer Krankheit Anspruch auf Entschädigung hast, wenn Du Deinen Arbeitgeber rechtzeitig informierst. Es ist daher wichtig, Deinen Arbeitsvertrag genau zu prüfen, um zu sehen, ob es hier Abweichungen vom gesetzlichen Anspruch gibt.

Langfristige Erkrankungen

Wenn Du aufgrund einer langfristigen Erkrankung über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig bist und Deinen Urlaub nicht nehmen kannst, stellt sich die Frage, wie es mit Deinem Urlaubsanspruch aussieht. Hier greifen die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes, wonach Du grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres Zeit hast, Deinen Urlaub zu nehmen.

Solltest Du aufgrund einer langfristigen Erkrankung auch in diesem Zeitraum nicht in der Lage sein, Deinen Urlaub zu nehmen, verfällt Dein Anspruch. In diesem Fall solltest Du Dich jedoch an Deinen Arbeitgeber wenden und versuchen, eine Lösung zu finden.

Urlaub während einer Krankschreibung

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Du solltest Dich bei Deinem Arbeitgeber über die Möglichkeit von Urlaub während Deiner Krankschreibung informieren.

Wenn Du während einer Krankschreibung Urlaub machen möchtest, ist das grundsätzlich möglich. Allerdings musst Du Deinen Arbeitgeber darüber informieren und ihn um Erlaubnis bitten. Wenn Du ohne Genehmigung Deines Arbeitgebers in den Urlaub fährst, kann das als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden und arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. In der Regel wird Dein Arbeitgeber aber zustimmen, wenn Dein Gesundheitszustand es zulässt.

Die Vor- und Nachteile

Vorteile

Du hast auch im Falle einer Krankheit Anspruch auf Deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Du kannst Dich erholen und gesundheitliche Probleme in den Griff bekommen.
Du hast Anspruch auf eine Entschädigung für nicht genommenen Urlaub bei Krankheit.

Nachteile

Dein Arbeitgeber kann Schwierigkeiten haben, Deine Abwesenheit im Betrieb zu kompensieren.
Du verlierst unter Umständen Deinen Urlaubsanspruch, wenn Du ihn nicht rechtzeitig nehmen kannst.
Du solltest darauf achten, dass Du im Krankheitsfall nicht benachteiligt wirst, wenn es Sonderregelungen im Arbeitsvertrag gibt.

Transparente Kommunikation und Absprache

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Du auch im Falle einer Krankheit Anspruch auf Deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch hast. Wenn Du Deinen Urlaub krankheitsbedingt nicht antreten kannst, solltest Du Deinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren, um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben. Auch bei Sonderregelungen im Arbeitsvertrag solltest Du darauf achten, dass Du im Krankheitsfall nicht benachteiligt wirst.

Quellen

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