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Krank in der Probezeit – Was tun?

Krank in der Probezeit – Was tun?

Das Wichtigste in Kürze

Kann ich in der Probezeit gekündigt werden, wenn ich krank bin?

Ja, allerdings nur bei längerer Krankheitsdauer oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Mehr dazu…

Was geschieht, wenn ich in den ersten vier Wochen krank werde?

In den ersten vier Wochen hast Du Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Erfahre mehr über Deine Rechte…

Was passiert, wenn ich im ersten Monat meines Arbeitsverhältnisses krank werde?

Wenn man im ersten Monat krank wird, gelten die gleichen Regelungen wie in den ersten vier Wochen des Arbeitsverhältnisses, d. h. es besteht ein besonderer Kündigungsschutz und Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Endlich hast Du eine Stelle gefunden, die zu Dir passt und die Dir Spaß macht. Doch plötzlich wirst Du krank und musst zu Hause bleiben. In der Probezeit kann das besonders unangenehm sein. Denn in dieser Zeit gelten andere Regeln und Du hast noch keinen sicheren Arbeitsplatz. Was Du tun kannst, wenn Du krank in der Probezeit bist, erfährst Du in diesem Beitrag.

Krank in der Probezeit – Was bedeutet das eigentlich?

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Krankheit kann ein Hinweis darauf sein, dass Du eine Pause einlegen musst, um Deinen Körper und Geist zu regenerieren und zu heilen.

Wenn Du während der Probezeit krank wirst, stellt sich die Frage, was das eigentlich bedeutet und welche Konsequenzen das für Dich haben kann. Grundsätzlich gelten in der Probezeit die gleichen Regelungen wie im regulären Arbeitsverhältnis auch. Das bedeutet, dass Du Deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich über Deine Arbeitsunfähigkeit informieren musst. Wie Du das am besten machst, hängt von den Regelungen ab, die in Deinem Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung festgehalten sind.

Es ist wichtig, dass Du Dich an diese Regelungen hältst, um keine negativen Konsequenzen zu erleiden. Im Allgemeinen hast Du während der Probezeit einen Probezeitkündigungsschutz, das heißt Dein Arbeitgeber kann Dir nicht einfach so kündigen. Allerdings kann Dein Arbeitgeber Dir kündigen, wenn er aufgrund Deiner Krankheit einen wichtigen Grund hat. Dazu gehört zum Beispiel, wenn Du länger als sechs Wochen am Stück krank bist und der Arbeitgeber dadurch einen erheblichen Schaden erleidet.

Probezeit

Die Probezeit ist ein Zeitraum am Anfang eines Arbeitsverhältnisses, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer prüfen können, ob sie zueinander passen. Während dieser Zeit gelten besondere Regelungen, die in der Regel im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sind. In der Probezeit haben Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz und können in der Regel schneller gekündigt werden als später im Arbeitsverhältnis. Die Dauer der Probezeit kann variieren und beträgt in der Regel zwischen einem und sechs Monaten.

Informiere Deinen Arbeitgeber daher regelmäßig über Deinen Krankheitsverlauf. Das gibt ihm die Möglichkeit, sich auf Deine Abwesenheit einzustellen und gegebenenfalls eine Vertretung zu organisieren. Melde Dich also telefonisch oder per E-Mail und teile Deinem Arbeitgeber mit, wie lange Du voraussichtlich ausfallen wirst. Wenn Du unsicher bist, welche Informationen Du mitteilen sollst, sprich am besten mit Deinem Arzt oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Hinweis: Falls Du während der Probezeit krank wirst, solltest Du Dich an die Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag halten und Deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren. Wenn Du regelmäßig kommunizierst und Dich an die Pflichten hältst, die mit einer Krankmeldung einhergehen, kannst Du auch während der Probezeit eine erfolgreiche Genesungszeit erleben.

Wie lange darfst Du krank sein?

In den ersten sechs Monaten Deiner Beschäftigung kannst Du bis zu sechs Wochen krank sein, ohne dass Du Deinen Arbeitsplatz verlierst. Das bedeutet, dass Dein Arbeitgeber Dir auch dann nicht kündigen kann, wenn Du in dieser Zeit mehrere kurze Krankheitsphasen hast. Anders sieht es aus, wenn Du länger als sechs Wochen am Stück krank bist. In diesem Fall kann Dein Arbeitgeber Dir kündigen.

Was musst Du beachten, wenn Du krank bist?

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Eine rechtzeitige und korrekte Krankmeldung mit einem ärztlichen Attest hilft dabei, eine gute Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten.

In den ersten sechs Monaten Deiner Beschäftigung besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass Du bis zu sechs Wochen krank sein kannst, ohne dass Dein Arbeitgeber Dir aufgrund dessen kündigen kann. In dieser Zeit hast Du also einen besonderen Schutz, der Dir eine gewisse Sicherheit gibt.

Allerdings gilt dieser Kündigungsschutz nur für kürzere Krankheitsphasen. Wenn Du länger als sechs Wochen am Stück krank bist, kann Dein Arbeitgeber Dir kündigen. In diesem Fall solltest Du Dir überlegen, ob Du gegebenenfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht konsultieren möchtest, um Deine Rechte zu kennen und Dich entsprechend zu schützen.

Deshalb ist es wichtig, dass Du Dich regelmäßig bei Deinem Arbeitgeber meldest und ihm Deine voraussichtliche Abwesenheitsdauer mitteilst. Hierbei ist es hilfreich, wenn Du bereits im Vorfeld mit Deinem Arzt sprichst und Dich über den voraussichtlichen Krankheitsverlauf informierst. So kannst Du Deinen Arbeitgeber besser einschätzen und gegebenenfalls gemeinsam Lösungen finden, wie Du Deine Arbeit wieder aufnehmen kannst.

Hinweis: Es besteht jedoch das Risiko einer Kündigung, wenn Du länger als sechs Wochen am Stück krank bist.

Wie gehst Du mit Deinem Arbeitgeber um?

Sobald Du krank in der Probezeit bist, solltest Du einen offenen und transparenten Umgang mit Deinem Arbeitgeber pflegen. Denn nur so kann er sich auf Deine Abwesenheit einstellen und gegebenenfalls eine Vertretung organisieren. Um Deinen Arbeitgeber zu informieren, solltest Du ihn telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und ihm mitteilen, wie lange Du voraussichtlich ausfallen wirst.

Es ist wichtig, dass Du dabei klar und präzise kommunizierst, damit Dein Arbeitgeber Dich besser einschätzen und gegebenenfalls Planungen anpassen kann. Auch solltest Du Deinem Arbeitgeber eine Krankmeldung von Deinem Arzt zuschicken, um Deine Arbeitsunfähigkeit zu belegen.

Es kann auch hilfreich sein, wenn Du bereits im Vorfeld mit Deinem Arbeitgeber über eine mögliche Vertretung sprichst und gemeinsam Lösungen erarbeitet. So kann Dein Arbeitgeber besser planen und gegebenenfalls eine Vertretung einstellen, um die Arbeit weiterhin aufrechtzuerhalten.

In jedem Fall solltest Du jedoch darauf achten, dass Du Dich an die Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag hältst und Deinen Arbeitgeber regelmäßig informierst. Denn nur so kann eine gute Zusammenarbeit auch während Deiner Krankheit gewährleistet werden.

Tipp: Falls Du unsicher bist, welche Informationen Du mitteilen sollst oder welche Rechte Du hast, solltest Du Dich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Er kann Dir mit Rat und Tat zur Seite stehen und Dich bei allen Fragen rund um Deine Rechte und Pflichten unterstützen.

Die Rechte als Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich

In der Probezeit gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unterschiedliche Rechte und Pflichten. In der folgenden Tabelle findest Du eine Übersicht über die wichtigsten Unterschiede:

Rechte/PflichtenArbeitnehmerArbeitgeber
KündigungKündigungsschutz für die ersten sechs MonateKündigung jederzeit möglich, sofern kein diskriminierendes Motiv vorliegt
KrankheitBis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung im KrankheitsfallKündigung bei längerer Krankheitsdauer möglich
UrlaubAnspruch auf bezahlten UrlaubBestimmung des Zeitpunkts des Urlaubs möglich
ArbeitszeitEinhaltung der ArbeitszeitregelungenFlexibilisierung der Arbeitszeit möglich
ArbeitspflichtErfüllung der vereinbarten ArbeitspflichtKündigung bei Nichterfüllung der Arbeitspflicht möglich

Wie Du siehst, gibt es in der Probezeit Unterschiede im Hinblick auf die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wichtig ist es daher, dass Du Dich über Deine Rechte und Pflichten informierst und gegebenenfalls einen Anwalt für Arbeitsrecht zurate ziehst, um Dich zu schützen und Deine Interessen zu vertreten.

So gehst Du mit einer Krankheit in der Probezeit um

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Eine offene und transparente Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer während einer Krankheit kann zu einem harmonischen Verhältnis und einer erfolgreichen Genesungszeit beitragen.

In der Probezeit krank zu werden, kann eine unangenehme Situation sein. Doch mit der richtigen Herangehensweise kannst Du diese Herausforderung meistern. Wichtig ist vor allem, dass Du Dich an die Regelungen in Deinem Arbeitsvertrag hältst und Deinen Arbeitgeber offen und ehrlich informierst.

Wenn Du krankheitsbedingt ausfällst, hast Du als Arbeitnehmer in den ersten sechs Monaten Deiner Beschäftigung einen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Allerdings gibt es auch Einschränkungen, über die Du Dich im Vorfeld informieren solltest.

Um eine gute Zusammenarbeit während Deiner Krankheit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Du Dich regelmäßig bei Deinem Arbeitgeber meldest und ihm mitteilst, wie lange Du voraussichtlich ausfallen wirst. Auch solltest Du eine Krankmeldung von Deinem Arzt besorgen und an Deinen Arbeitgeber schicken.

Quellen

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