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Nachtzuschlag: Das solltest Du wissen

Vergleichssieger der Redaktion Was Chefs nicht dürfen (und was doch): Die wichtigsten Fragen und Irrtümer rund ums Arbeitsrecht

Nachtzuschlag: Das solltest Du wissen

Das Wichtigste in Kürze

Wann gibt es einen Nachtzuschlag?

Ein Nachtzuschlag wird üblicherweise gezahlt, wenn Arbeitnehmer zwischen 23 Uhr und 6 Uhr arbeiten. In Bäckereien und Konditoreien gilt die Arbeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr als Nachtarbeit.

Wie hoch ist der gesetzliche Nachtzuschlag?

Es gibt keinen gesetzlichen Mindestsatz für den Nachtzuschlag. In der Regel beträgt er jedoch zwischen 20 und 30 Prozent des regulären Stundenlohns. Mehr zur Höhe des Nachtzuschlags findest Du hier…

Ist der Arbeitgeber verpflichtet Nachtzuschlag zu bezahlen?

Für Arbeitgeber in Deutschland besteht keine allgemeine gesetzliche Pflicht, Nachtzuschlag zu zahlen. Allerdings kann in manchen Bereichen, z.B. im Gesundheitswesen, die Zahlung von Nachtzuschlägen verpflichtend sein. Mehr zu den gesetzlichen Regelungen findest Du hier…

Der Nachtzuschlag soll Arbeitnehmer für die erschwerten Arbeitsbedingungen nachts entschädigen. Wer schon mal nachts arbeiten musste, weiß, dass diese Arbeitszeit besonders belastend sein kann. Doch in vielen Branchen ist Nachtarbeit unvermeidlich.

In Deutschland betreffen die Regelungen zur Nachtarbeit rund 11 Prozent aller Erwerbstätigen. Vor allem im Gesundheits- und Pflegebereich sowie im Gastgewerbe arbeiten vergleichsweise viele Menschen nachts.

In diesem Artikel erfährst Du alles Wissenswerte zum Thema Nachtzuschlag – von den gesetzlichen Grundlagen über die Höhe und Berechnung bis hin zu wichtigen Tipps für Arbeitnehmer.

Gesetzliche Grundlagen

Der Nachtzuschlag ist keine Pflicht.

Der Nachtzuschlag soll eine Entschädigung für die erschwerten Arbeitsbedingungen während der Nachtstunden bieten. Die allgemeinen Vorschriften zur Nachtarbeit sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt.

Gesetzlich ist die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr als Nachtzeit definiert. Eine Ausnahme bilden Bäckereien und Konditoreien. Dort gilt die Arbeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr als Nachtarbeit. Um einen Nachtzuschlag erhalten zu können, muss Deine Arbeitszeit mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfassen.

Arbeitgeber haben keine gesetzliche Pflicht, den Nachtzuschlag zu bezahlen. Nur in bestimmten Branchen kann die Zahlung des Nachtzuschlags verpflichtend sein. Dazu gehören beispielsweise das Gesundheitswesen, die Altenpflege, der Sicherheitsdienst oder auch der öffentliche Nahverkehr.

Obwohl die Zahlung einer Nachtzulage keine Pflicht ist, müssen Arbeitgeber einen Ausgleich für Nachtarbeit zu schaffen. Nachtarbeitnehmer können beispielsweise auch durch vergütete freie Tage entschädigt werden. Diese beiden Ausgleichsmöglichkeiten sind auch kombinierbar. Die Entscheidung darüber liegt beim Arbeitgeber.

Wer hat Anspruch auf einen Nachtzuschlag?

Wenn Du nur einmal nachts arbeitest, hast Du laut Arbeitszeitgesetz noch keinen Anspruch auf einen Nachtzuschlag. Als Nachtarbeitnehmer gilt nur, wer regelmäßig nachts arbeitet oder an mindestens 48 Tagen im Jahr Nachtarbeit leistet. Damit ein Nachtzuschlag infrage kommt, solltest Du also auf etwa 4 Tage im Monat kommen, an denen Du nachts arbeitest.

Wenn es also an einem Abend im Büro mal länger geht, du aber sonst vor der Nachtzeit Feierabend hast, bekommst du keinen Nachtschichtzuschlag. Der Nachtzuschlag steht dir aber zu, wenn Du regulär Wechselschichten leistest.

Wenn Du regelmäßig nachts arbeitest, muss der Nachtzuschlag auch im Krankheitsfall weiterbezahlt werden. Diesen Fall regelt das Entgeltfortzahlungsgesetz. Bei unregelmäßiger Nachtarbeit ist die Rechtslage im Krankheitsfall leider nicht so eindeutig. In der Regel muss der Nachtzuschlag an einem Krankheitstag jedoch bezahlt werden, wenn schon vor der Krankmeldung feststand, dass Du nachts arbeiten sollst.

Nachtzuschlag in verschiedenen Bundesländern

Es gibt kein einheitliches Gesetz, das den Nachtzuschlag bundesweit regelt. Stattdessen gibt es unterschiedliche Regelungen aufgrund der tarifvertraglichen Vereinbarungen oder individuellen Arbeitsverträge.

Vor allem der Nachtzuschlag in Bayern kann höher ausfallen als in anderen Bundesländern. Der die Regelungen für den Nachtzuschlag in Bayern sehen in einigen Branchen in Bayern relativ hohe Prozentsätze vor. In manchen Fällen kann der Nachtzuschlag sogar 40 Prozent des Stundenlohns betragen.

Sonn- und Feiertagszuschläge

Für Nachtarbeit, die an Sonn- und Feiertagen geleistet wird, kann es einen zusätzlichen Zuschlag geben. Die genaue Höhe des Zuschlags hängt auch hier von den tarifvertraglichen oder individuellen Arbeitsvertragsregelungen ab.

Je nach Bundesland und Branche fällt der Nachtzuschlag unterschiedlich aus.

Wie hoch ist der Nachtzuschlag?

Der Nachtzuschlag wird pro Arbeitsstunde ausgezahlt, die innerhalb der Nachtzeit liegt. Wenn Du beispielsweise von 19 Uhr bis 3 Uhr arbeitest, erhältst Du nur für die vier Stunden ab 23 Uhr den Nachtschichtzuschlag.

Der Nachtzuschlag wird als prozentualer Aufschlag auf den normalen Stundenlohn berechnet. Er beträgt in der Regel zwischen 20 und 30 Prozent des Bruttostundenlohns.

Die untere Grenze bei der Berechnung des Nachtzuschlags ist der gesetzliche Mindestlohn. Dies entschied ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im September 2017. Das bedeutet: Selbst wenn Dein regulärer Lohn laut Arbeitsvertrag unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt (wie es beispielsweise bei einem Ausbildungsgehalt der Fall sein kann), muss der Nachtzuschlag auf Grundlage des Mindestlohns ermittelt werden.

Der Nachtzuschlag ist bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei, der jährlich von der Finanzverwaltung festgelegt wird. Dies ist im Einkommenssteuergesetz (EStG) festgeschrieben. Der Grund dafür ist, dass der Nachtzuschlag als Ausgleich für erschwerte Arbeitsbedingungen während der Nachtstunden gezahlt wird.

Wenn Du zwischen 0 Uhr und 4 Uhr arbeitest, kann sogar ein Nachtzuschlag von bis zu 40 Prozent steuerfrei sein. Die Arbeit zu dieser Zeit gilt nämlich als besonders belastend für die Gesundheit und soll deshalb entsprechend vergütet werden.

Hinweis: Achte darauf, dass Dein Nachtzuschlag korrekt berechnet wird und die Bedingungen im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt sind. Wende Dich bei Unklarheiten an Deinen Arbeitgeber oder die zuständige Gewerkschaft.

Bei der Berechnung des Nachtzuschlags gibt es einige Ausnahmen, die Du beachten solltest:

  • Die Berechnung des Nachtzuschlags kann im Arbeits- oder Tarifvertrag individuell geregelt sein.
  • Wenn die Nachtarbeit eine deutlich geringere Arbeitsbelastung bedeutet als die Arbeit tagsüber, kann der Nachtschichtzuschlag auch bei weniger als 20 Prozent angesetzt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Du Bereitschaftsdienst hast.
  • Leistet ein Arbeitnehmer dauerhaft Nachtschichten und ist somit einer sehr hohen gesundheitlichen Belastung ausgesetzt, sollte die Nachtzulage deutlich höher ausfallen.
Der Nachtzuschlag lässt sich mit einer einfachen Formel berechnen.

Berechnungsbeispiel: Nachtzuschlag

In diesem Beispiel zeigen wir, wie man 25 Prozent Nachtzuschlag berechnet.

Tipp:

Mit dieser Formel kannst Du die Höhe deines Nachtzuschlags berechnen:

Regulärer Bruttostundenlohn x Nachtarbeitszeit in Stunden x Prozentsatz des Nachtzuschlags = Gesamter Lohn für die Nachtschicht

Laura leistet regelmäßig Nachtschichten von 23 Uhr bis 6 Uhr. Zwischen 1 Uhr und 2 Uhr macht sie eine Stunde lang Pause. Sie hat also 6 Stunden Nachtarbeit geleistet. Ihr regulärer Stundenlohn beträgt 20 Euro in der Stunde. Sie erhält einen Nachtzuschlag in Höhe von 25 Prozent.

So lässt sich ihr Nachtzuschlag mit der obenstehenden Formel berechnen:

20 x 6 x 1,25 = 150

Laura erhält somit 150 Euro Lohn für ihre Nachtschicht. Das sind im Vergleich zu ihrem regulären Lohn also 5 Euro mehr pro Stunde, die sie nachts arbeitet.

Wer darf nachts arbeiten?

Nicht alle Arbeitnehmer dürfen nachts arbeiten. Für schwangere Frauen und stillende Mütter war es zeitweise sogar verboten, zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu arbeiten. Der Hintergrund ist, dass die Tätigkeit nachts eine erhöhte Gefährdung für das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind darstellen kann.

Im Jahr 2018 kam es jedoch zu einer Änderung des Gesetzes zum Mutterschutz. Nun dürfen Schwangere, wenn sie wollen, zwischen 20 Uhr und 22 Uhr arbeiten, sofern keine medizinischen Gründe dagegensprechen.

Laut Gesetz fällt diese Zeitspanne aber nicht in die Nachtzeit und somit erhalten werdende Mütter dafür auch keinen Nachtschichtzuschlag.

Ebenso gelten für Jugendliche unter 18 Jahren besondere Vorschriften für die Arbeitszeit und Pausen, um ihre Gesundheit und Entwicklung zu schützen.

Grundsätzlich gibt es in Deutschland für Jugendliche arbeitsrechtliche Schutzvorschriften, die eine Beschäftigung während der Nacht untersagen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) legt fest, dass Jugendliche unter 18 Jahren in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens nicht beschäftigt werden dürfen.

Ausnahmen von dieser Regelung gibt es nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel wenn die Arbeit für die Ausbildung des Jugendlichen erforderlich ist oder es sich um eine kulturelle oder sportliche Veranstaltung handelt. In diesen Fällen muss jedoch eine Genehmigung der zuständigen Behörde eingeholt werden.

Für Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren gibt es zudem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung für die Nachtarbeit zu erhalten. Diese Genehmigung wird in der Regel nur erteilt, wenn die Arbeit für die Ausbildung des Jugendlichen erforderlich ist und keine Beeinträchtigung der körperlichen und geistigen Entwicklung zu befürchten ist.

Im nächsten Kapitel erfährst Du mehr über die gesundheitlichen Risiken von Nachtarbeit.

Gesundheitliche Risiken von Nachtarbeit

Nachtarbeit kann sich auf Dauer negativ auf die Gesundheit auswirken.

Achtung: Nachtzuschlagszahlungen von bis zu 40 Prozent des regulären Lohns mögen attraktiv klingen, jedoch ist Nachtarbeit mit erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden.

Hier sind einige stichwortartige gesundheitliche Risiken von Nachtarbeit:

  • Schlafstörungen
  • Störung des natürlichen Schlafrhythmus (circadianer Rhythmus)
  • Chronische Müdigkeit
  • Erschöpfung und Energiemangel
  • Erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Erhöhtes Risiko für Diabetes
  • Erhöhtes Risiko für Übergewicht
  • Erhöhtes Risiko für psychische Belastungen (z.B. Depressionen)
  • Erhöhtes Risiko für Arbeitsunfälle und Verkehrsunfälle
  • Beeinträchtigung der kognitiven Leistungsfähigkeit (z.B. Gedächtnis, Aufmerksamkeit)
  • Beeinträchtigung der Immunabwehr

Beachte, dass nicht alle Menschen gleichermaßen von den Risiken betroffen sind und dass individuelle Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und persönliche Anpassungsfähigkeit eine Rolle spielen können.

Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, die Risiken von Nachtarbeit zu reduzieren, wie z.B. die Einhaltung von Ruhezeiten, die Optimierung der Arbeitsbedingungen und der Schlafumgebung sowie die gezielte Förderung der Gesundheit und Fitness.

Gesundheitstipps für Nachtarbeitnehmer

Als Nachtarbeitnehmer kannst Du einige Maßnahmen ergreifen, um das Risiko für gesundheitliche Probleme aufgrund von Nachtarbeit zu reduzieren. Hier sind einige Tipps:

  • Versuche, einen regelmäßigen Schlafrhythmus einzuhalten, auch an Deinen freien Tagen.
  • Achte auf eine angenehme und ruhige Schlafumgebung, z.B. durch das Abdunkeln des Raums und das Abschalten von Geräten.
  • Vermeide Koffein und Alkohol, insbesondere kurz vor dem Schlafengehen.
  • Sorge für ausreichende körperliche Aktivität und eine gesunde Ernährung.
  • Nutze Deine Pausen, um Dich zu entspannen und sich ausreichend zu erholen.
  • Versuche, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und Dich ausreichend zu vernetzen, auch außerhalb Deiner Arbeitszeiten.
  • Informiere Deinen Arbeitgeber, wenn Du gesundheitliche Probleme aufgrund von Nachtarbeit hast. Bitte um geeignete Unterstützung und Anpassungen Deiner Arbeitsbedingungen.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass Du regelmäßige medizinische Untersuchungen wahrnimmst, um mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Zusammenfassung: Nachtzuschlag

Arbeitgeber können Nachtarbeit finanziell oder durch freie Tage vergüten.

So attraktiv der Nachtzuschlag erscheinen mag – es gibt ihn nicht umsonst. Er soll Nachtarbeitnehmer für die Gesundheitsrisiken der Nachtarbeit entschädigen. Wer Nachtarbeit leistet, sollte deshalb gut auf sich achten und sich regelmäßig untersuchen lassen.

Auch wenn die Zahlung des Nachtzuschlags gesetzlich keine Pflicht für Arbeitgeber ist, gibt es einige Regelungen, nach denen Du Dich richten kannst. Arbeitgeber müssen Nachtarbeit vergüten – ob durch eine Nachtzulage oder eine angemessene Anzahl freier Tage bleibt ihnen überlassen.

Ein Recht auf einen Nachtzuschlag haben sogenannte Nachtarbeitnehmer, die regelmäßig mehr als zwei Stunden am Stück zwischen 23 Uhr und 6 Uhr arbeiten.

Ein angemessener Nachtzuschlag liegt bei 25 bis 40 Prozent des Bruttostundenlohns. Eine Ausnahme bilden Situationen wie Bereitschaftsdienst, denn hier weist die Nachtarbeit eine vergleichsweise geringe Arbeitsbelastung auf. Prüfe hierbei am besten die Regelungen in deinem Arbeits- oder Tarifvertrag.

FAQ zum Nachtzuschlag

Erhalte ich ab 20 Uhr schon Nachtzuschlag?

Nein, den Nachtzuschlag gibt es für die Arbeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Dies kann vertraglich aber auch anders geregelt sein.

Wann gibt es 40 Prozent Nachtzuschlag?

Bei Arbeitsstunden zwischen 0 Uhr und 4 Uhr und vor allem in Bayern stehen die Chancen auf einen erhöhten Zuschlag gut. Die Höhe richtet sich aber nach dem Arbeitsvertrag.

Wie wird der Nachtzuschlag berechnet?

Mit folgender Formel kannst du den Lohn für deine Nachtschicht berechnen:
Bruttostundenlohn x Nachtarbeitszeit in Stunden x Prozentsatz Nachtzuschlag = Lohn für die Nachtschicht

Quellen: