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Kündigungsgründe: Alles, was Du wissen musst

kündigungsgründe

Kündigungsgründe: Alles, was Du wissen musst

Das Wichtigste in Kürze

Welche Kündigungsgründe gelten als sozial gerechtfertigt?

Sozial gerechtfertigte Kündigungsgründe sind betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Gründe. Lies hier mehr…

Was sind häufige Gründe für Kündigungen?

Häufige Kündigungsgründe sind Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung, persönliche Differenzen oder wirtschaftliche Probleme des Unternehmens. Erfahre hier mehr…

Gibt es Situationen, in denen ohne Grund gekündigt werden darf?

Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ansonsten ist eine Begründung gesetzlich vorgeschrieben. Lies hier mehr…

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Thema Kündigungsgründe. Warum ist es wichtig, sich damit zu beschäftigen? Ganz einfach: Weil es jeden Arbeitnehmer und Arbeitgeber betrifft.

Unser Leitfaden hilft Dir, die verschiedenen Kündigungsgründe zu verstehen und zu wissen, welche Rechte und Pflichten Du hast. Wir beantworten Fragen wie: Welche Kündigungsgründe sind sozial gerechtfertigt? Wann kannst Du ohne Grund kündigen? Und welche Faktoren spielen bei einer Kündigung eine Rolle?

Sozial gerechtfertigte Kündigungsgründe

Diebstahl ist ein schwerwiegender Kündigungsgrund.

Es gibt im Wesentlichen drei Arten von sozial gerechtfertigten Kündigungsgründen. Diese sollte jeder Arbeitnehmer kennen. Als sozial gerechtfertigte Kündigungsgründe gelten:

  • Betriebsbedingte Kündigung: Aufgrund wirtschaftlicher Probleme oder Umstrukturierungen müssen Arbeitsplätze abgebaut werden. Häufig sind davon Beschäftigte betroffen, deren Arbeitsplatz wegfallen soll. Betriebsbedingte Kündigungen sind nicht personenbezogen, sondern beziehen sich auf die Gesamtsituation des Unternehmens.
  • Personenbedingte Kündigung: Hier steht die Eignung oder Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Mittelpunkt. Beispiele sind Langzeiterkrankungen oder mangelnde Qualifikation.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Diese Art der Kündigung bezieht sich auf Fehlverhalten oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Pflichten, wie wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Diebstahl. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus.

Tipp: Bei einer personenbedingten Kündigung empfiehlt es sich, rechtzeitig arbeitsrechtlichen Rat einzuholen.

Konkret formuliert erfolgen Kündigungen häufig bei Unzufriedenheit mit der Arbeitsleistung, also die mangelnde Qualität der Arbeitsleistung kann zu einer Kündigung führen. Des Weiteren können persönliche Differenzen, also zwischenmenschliche Konflikte oder mangelnde Zusammenarbeit können eine Kündigung rechtfertigen. zuletzt bauen auch Unternehmen, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten, häufig Personal ab.

Kündigung ohne Grund: Probezeit

Während der Probezeit (maximal 6 Monate) können Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel zwei Wochen.

Die Probezeit ist für viele Arbeitnehmer herausfordernd und stressig. Jedoch hat die Probezeit auch Vorteile für Dich als Arbeitnehmer. Hier die Vor- und Nachteile der Probezeit für Arbeitnehmer im Überblick:

Vorteile

Möglichkeit, das Arbeitsumfeld unverbindlich kennenzulernen
Kürzeren Kündigungsfrist wenn der Job nicht zu Dir passt
Chance auf Festanstellung

Nachteile

Geringerer Kündigungsschutz
Unsicherheit über Festanstellung
Keine Sozialauswahl bei Kündigung

Wie Du siehst, kann die oft verhasste Probezeit Dir auch Vorteile bringen. Sieh es einmal so: Nicht nur Dein Arbeitgeber entscheidet sich, ob Du zur Firma passt, auch Du darfst Dir in der Probezeit Gedanken machen, ob Dir das Arbeitsumfeld zusagt.

Exkurs: Rechte und Pflichten bei Kündigungen

Wer nicht ohne Weiteres seine Sachen packen will, kann rechtlich gegen eine Kündigung vorgehen.

Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten im Falle einer Kündigung zu kennen. Hier einige grundlegende Aspekte:

  • Kündigungsfrist: Die gesetzlichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden. Diese variieren je nach Dauer der Beschäftigung und Art des Arbeitsvertrags.
  • Kündigungsschreiben: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein.
  • Abmahnung: Vor einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen, die das Fehlverhalten dokumentiert und eine letzte Chance zur Besserung bietet.
  • Kündigungsschutzklage: Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit einer Kündigung sollte innerhalb von drei Wochen nach Erhalt eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

Gut zu wissen: Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen während des Mutterschutzes besonderen Kündigungsschutz. Kündigungen sind grundsätzlich unzulässig, es sei denn, sie werden von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt.

Außerdem solltest Du bei Arbeitsantritt Deinen Arbeitsvertrag genau lesen, um die besonderen Regelungen Deines Arbeitsverhältnisses zu kennen. Beispielsweise können Kündigungsfristen oder die Länge der Probezeit variieren.

Wann lohnt es sich, rechtlich gegen eine Kündigung vorzugehen?

Wenn Du das Gefühl hast, zu Unrecht gekündigt worden zu sein, kannst Du arbeitsrechtlichen Rat einholen. Dies lohnt sich allerdings nicht immer.

Hinweis: Achte darauf, dass die Kündigungsgründe im Arbeitsvertrag klar und eindeutig formuliert sind, um Missverständnisse und Streitigkeiten im Falle einer Kündigung zu vermeiden.

Es kann sich lohnen, rechtlich gegen eine Kündigung vorzugehen, wenn:

  • Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung bestehen: Wenn Du glaubst, dass Deine Kündigung ungerechtfertigt oder diskriminierend ist, solltest Du erwägen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
  • Formfehler vorliegen: Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und von der kündigenden Partei eigenhändig unterschrieben sein. Liegen hier Fehler vor, kann die Kündigung unwirksam sein.
  • Die Abmahnung fehlt oder ungerechtfertigt ist: Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung vorausgehen. Fehlt diese oder ist sie ungerechtfertigt, kann die Kündigung anfechtbar sein.

Sozialauswahl bei Kündigung

Die Sozialauswahl bei Kündigungen ist ein Verfahren, bei dem Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen die sozialen Aspekte der betroffenen Mitarbeiter berücksichtigen müssen. Dabei werden Faktoren wie Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsverpflichtungen und eventuelle Schwerbehinderung in die Entscheidung einbezogen, um die sozialen Härten einer Kündigung möglichst gerecht zu verteilen.

Wichtig ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen.

Wann bekommst Du eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen, es sei denn, dies ist im Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgelegt.

Achtung: Vermeide ungerechtfertigte oder diskriminierende Kündigungsgründe. Sie sind ein absolutes No-Go und können berechtigterweise rechtliche Konsequenzen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

Dennoch gibt es Situationen, in denen Du eine Abfindung erhalten könntest:

  • Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs: Wenn Du eine Kündigungsschutzklage eingereicht hast und das Arbeitsgericht Deine Kündigung für unwirksam erklärt, kann der Arbeitgeber im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs eine Abfindung anbieten, um das Arbeitsverhältnis dennoch zu beenden.
  • Im Rahmen eines Sozialplans: Bei betriebsbedingten Kündigungen, insbesondere bei Massenentlassungen, kann ein Sozialplan zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt werden. In diesem Fall kann eine Abfindung als Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust vorgesehen sein.
  • Freiwillige Abfindung: In einigen Fällen bieten Arbeitgeber auch freiwillig eine Abfindung an, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden oder um das Arbeitsverhältnis ohne rechtliche Auseinandersetzungen zu beenden.

Die Höhe der Abfindung variiert je nach Einzelfall und ist oft Verhandlungssache. Eine gängige Faustregel ist, dass die Abfindung ein halbes Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr betragen kann.

Ab Ablauf der Probezeit müssen Arbeitgeber einen Kündigungsgrund angeben.

Kündigungsgründe im Arbeitsleben – Wissen schützt vor Überraschungen

In diesem Beitrag haben wir die verschiedenen Kündigungsgründe sowie die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien beleuchtet. Die wichtigsten Aspekte sind die sozial gerechtfertigten Kündigungsgründe (betriebsbedingt, personenbedingt und verhaltensbedingt), die häufigsten Gründe für Kündigungen und die Regelungen während der Probezeit.

Indem Du Dich mit diesen Themen auseinandersetzt, bist Du gut gewappnet, um informiert und sicher in Deinem Arbeitsleben zu agieren. Wenn Du rechtliche Detailfragen hast, können Dir Rechtsberatungen weiterhelfen – teilweise sogar kostenlos.

Quellen: