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Rufbereitschaft: Schnelle Hilfe auf Abruf

Rufbereitschaft: Schnelle Hilfe auf Abruf

Das Wichtigste in Kürze

Was versteht man unter Rufbereitschaft?

Bei Rufbereitschaft musst Du außerhalb Deiner üblichen Arbeitszeiten erreichbar sein, um bei Bedarf an der Arbeit zu erscheinen. Welche Pflichten und Rechte daraus entstehen, liest Du hier.

Wie oft im Monat kann ich Rufbereitschaft haben?

Das wird zumeist in Deinem Tarifvertrag geklärt – oder in Betriebsvereinbarungen. Was als monatliches Maximum gilt, erfährst Du hier.

Wie kann ich aus der Rufbereitschaft rauskommen?

Am einfachsten geht das mit einer einvernehmlichen Absprache mit Deinem Arbeitnehmer.

Die Rufbereitschaft ist ein wichtiges Instrument in Berufen, die zügiges Handeln erfordern. Denn mit dieser Vereinbarung bist Du auch außerhalb Deiner regulären Arbeitszeit erreichbar und kannst Dich im Notfall schnell am Arbeitsplatz einfinden. Im Folgenden erfährst Du alles Wichtige zur Rufbereitschaft und wie sie gesetzlich geregelt ist.

Was ist Rufbereitschaft?

Rufbereitschaft kann herausfordernd für die Gestaltung Deines Privatlebens sein.

Rufbereitschaft ist eine Regelung, bei der Du außerhalb Deiner regulären Arbeitszeiten bereitstehst, um in Notfällen tätig zu werden. Hierbei musst Du erreichbar sein und Dich innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz einfinden können.

Diese Regelung wird häufig in Berufen angewendet, in denen schnelles Handeln notwendig ist. Hier sind einige Berufe aufgelistet, in denen Rufbereitschaft üblich ist:

  • Ärzte und Pflegepersonal
  • Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienste
  • Elektrizitätsversorgung
  • Technischer Support
  • Katastrophenschutz
  • Logistik
  • Industrie
  • Handel

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Rufbereitschaft von Branche zu Branche unterschiedlich sein können und individuelle Vereinbarungen im Hinblick auf die geltenden Gesetze und Tarifverträge getroffen werden sollten.

Rechte und Pflichten bei Rufbereitschaft

Keyfactbox

Während der Rufbereitschaft hast Du das Recht, Deine Freizeit frei zu gestalten. Allerdings musst Du jederzeit erreichbar sein und innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz erscheinen können. Im Gegenzug muss Dein Arbeitgeber Dir eine Rufbereitschaftsvergütung zahlen. Diese ist gesetzlich nicht geregelt und muss individuell vereinbart werden.

Während der Rufbereitschaft hast Du das Recht, Deine Freizeit frei zu gestalten. Allerdings musst Du jederzeit erreichbar sein und innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz erscheinen können, wenn Du zur Arbeit gerufen wirst.

Im Gegenzug ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, Dir eine angemessene Vergütung für die Rufbereitschaft zu zahlen. Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich nicht geregelt und kann individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Wenn Du während der Rufbereitschaft tatsächlich arbeiten musstest, hast Du Anspruch auf Freizeitausgleich. Die Dauer des Freizeitausgleichs muss dabei angemessen sein und in einer angemessenen Frist gewährt werden.

Hierbei gibt es keine gesetzliche Regelung, jedoch ist es üblich, dass die Dauer des Freizeitausgleichs in etwa der Arbeitszeit entspricht, die während der Rufbereitschaft geleistet wurde.

Während der Rufbereitschaft handelt es sich um eine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Dies bedeutet, dass die Rufbereitschaft auf die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit angerechnet wird.

Hierbei ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam klare Regelungen zur Arbeitszeit und zum Freizeitausgleich treffen, um eine angemessene Regeneration und Erholung des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

Insgesamt ist es wichtig, dass Du Dich im Vorfeld eingehend über Deine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Rufbereitschaft informierst und gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber klare Vereinbarungen triffst, um eine angemessene Vergütung und Erholungszeiten zu gewährleisten.

Tipp: Wenn Du während der Rufbereitschaft mehrere Male zur Arbeit gerufen wurdest und dadurch eine Überlastung entstanden ist, solltest Du dies mit Deinem Arbeitgeber besprechen. Hierbei kann es sinnvoll sein, gemeinsam Lösungen zur Entlastung zu finden oder die Anzahl der Rufbereitschaftsdienste zu reduzieren.

Arbeitende in Rufbereitschaft müssen widerstandsfähig sein.

Erreichbarkeit

Wenn Du in Rufbereitschaft bist, musst Du für Deinen Arbeitgeber jederzeit erreichbar sein. Hierbei ist es üblich, dass Du eine Rufnummer hinterlegst, unter der Du während der Rufbereitschaft erreichbar bist.

Es ist wichtig, dass diese Rufnummer zuverlässig funktioniert und Du jederzeit erreichbar bist, um im Notfall schnell handeln zu können.

Wenn Du während der Rufbereitschaft nicht erreichbar bist, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam klare Regelungen zur Erreichbarkeit und zum Einsatz während der Rufbereitschaft treffen.

Insgesamt ist es wichtig, dass Du als Arbeitnehmer während der Rufbereitschaft verantwortungsbewusst handelst und jederzeit erreichbar bist, um im Notfall schnell und effektiv handeln zu können.

Zusätzliche Information: Bei der Regelung der Arbeitszeiten mit Rufbereitschaft sollten auch Pausen und Erholungszeiten berücksichtigt werden, um eine angemessene Regeneration des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

Gesetzesgrundlagen der Rufbereitschaft

Die gesetzlichen Regelungen zur Rufbereitschaft sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgelegt. Danach zählt die Rufbereitschaft als Arbeitszeit und wird auf die tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeit angerechnet.

Auch während der Rufbereitschaft besteht ein Anspruch auf Erholungszeiten.

Die Vergütung für Rufbereitschaft muss individuell vereinbart werden. Hierbei gibt es jedoch eine Rechtsprechung, die eine pauschale Vergütung vorschreibt.

Auch der Freizeitausgleich bei tatsächlich geleisteter Arbeit während der Rufbereitschaft muss gewährt werden, jedoch gibt es hierbei keine gesetzliche Regelung.

Bei einer Kündigung aufgrund von Rufbereitschaft gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. Eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie beispielsweise betrieblichen Gründen. Eine Kündigung ohne diese Voraussetzungen ist unwirksam.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Regelungen zur Rufbereitschaft von Branche zu Branche unterschiedlich sein können. Daher sollten individuelle Vereinbarungen immer im Hinblick auf die geltenden Gesetze und Tarifverträge getroffen werden.

Wie viele Rufbereitschaftsdienste pro Monat?

Keyfactbox

Eine Faustregel ist beispielsweise eine maximale Rufbereitschaft von 8 Tagen pro Monat.

Die Anzahl der Rufbereitschaftsdienste pro Monat hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.

Generell sollte sie jedoch so begrenzt sein, dass eine ausreichende Erholungszeit gewährleistet ist und der Arbeitnehmer nicht übermäßig belastet wird.

Eine zu hohe Anzahl an Rufbereitschaftsdiensten kann zu einer Belastung für den Arbeitnehmer führen und die Work-Life-Balance beeinträchtigen.

Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam eine angemessene Anzahl an Rufbereitschaftsdiensten festlegen, die den Bedürfnissen beider Seiten entspricht.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, klare Regelungen zur Erreichbarkeit und zum Einsatz während der Rufbereitschaft zu treffen. Hierbei sollten auch Pausen und Erholungszeiten berücksichtigt werden, um eine angemessene Regeneration des Arbeitnehmers zu gewährleisten.

Zusätzlich ist es empfehlenswert, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vorfeld klare Vereinbarungen zur Vergütung und zum Freizeitausgleich während der Rufbereitschaft treffen.

Hierbei sollte insbesondere darauf geachtet werden, dass die Vergütung angemessen und transparent ist und der Freizeitausgleich in angemessener Zeit gewährt wird.

Es gibt natürlich auch Grenzen für die Anzahl der Rufbereitschaftsdienste pro Monat.

Raus aus der Rufbereitschaft?

Wenn Du aus der Rufbereitschaft ausscheiden möchtest, solltest Du dies zunächst mit Deinem Arbeitgeber besprechen. In einigen Fällen kann es möglich sein, die Rufbereitschaft durch eine Änderung des Arbeitsvertrags oder durch eine einvernehmliche Lösung zu beenden.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Rufbereitschaft in einigen Branchen eine wichtige Regelung darstellt, die notwendig ist, um schnell und effektiv handeln zu können. Daher kann es sein, dass Dein Arbeitgeber nicht bereit ist, Dich aus der Rufbereitschaft zu entlassen.

Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund von Rufbereitschaft nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

In jedem Fall ist es empfehlenswert, dass Du Dich im Vorfeld eingehend über Deine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Rufbereitschaft informierst und gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber eine angemessene Lösung findest.

Hinweis: Wenn Du aus der Rufbereitschaft ausscheiden möchtest und keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, kannst Du gegebenenfalls einen Anwalt oder eine Gewerkschaft zu Rate ziehen.

Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst?

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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind zwei unterschiedliche Regelungen, die jedoch oft miteinander verwechselt werden.

Während der Rufbereitschaft muss der Arbeitnehmer außerhalb seiner regulären Arbeitszeit erreichbar sein und im Notfall schnell und effektiv handeln können.

Hierbei ist der Arbeitnehmer in seiner Freizeit und kann diese frei gestalten, solange er jederzeit erreichbar ist.

Im Gegensatz dazu muss der Arbeitnehmer beim Bereitschaftsdienst vor Ort oder in unmittelbarer Nähe zur Arbeitsstätte bleiben und im Notfall sofort handlungsfähig sein.

Hierbei handelt es sich um eine aktive Arbeitszeit, die entsprechend vergütet wird.

Ein weiterer Unterschied liegt in der Vergütung. Während bei der Rufbereitschaft eine angemessene Vergütung individuell vereinbart werden muss, ist die Vergütung beim Bereitschaftsdienst gesetzlich geregelt und orientiert sich an der jeweiligen Branche und der Arbeitszeit.

Insgesamt sind Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst zwei unterschiedliche Regelungen, die jedoch beide dazu dienen, schnell und effektiv in Notfällen handeln zu können.

Balanceakt zwischen Berufung und Privatleben

Wenn Du in Rufbereitschaft bist, solltest Du stets verantwortungsbewusst handeln und jederzeit erreichbar sein. Es ist jedoch wichtig, dass Du auch Deine Erholungszeiten und Regenerationsphasen einhältst, um gesundheitliche Belastungen zu vermeiden. In jedem Fall ist es empfehlenswert, dass Du Dich im Vorfeld eingehend über Deine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Rufbereitschaft informierst und gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber klare Vereinbarungen triffst.

Quellen

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