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Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Wann lohnt sich das?

Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber: Wann lohnt sich das?

Das Wichtigste in Kürze

Wie viel Fahrtkosten können Arbeitgeber steuerfrei erstatten?

Dein Arbeitgeber darf Dir bis zu 0,30€ pro gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten. Lies hier mehr…

In welchem Fall lohnt sich der Fahrtkostenzuschuss?

Ein Fahrtkostenzuschuss lohnt sich, wenn Du beruflich bedingt längere Strecken zurücklegen musst und dadurch höhere Kosten hast. Erfahre hier mehr…

Was lohnt sich mehr: Gehaltserhöhung oder Fahrtkostenzuschuss?

Das ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Ein Fahrtkostenzuschuss ist steuerfrei, während eine Gehaltserhöhung zusätzlich versteuert werden muss. Lies hier mehr…

Dein Arbeitgeber bietet einen Fahrtkostenzuschuss an? Vor allem wenn Du weit zur Arbeit pendeln musst, kann das Deine finanzielle Belastung erheblich mindern.

Doch wann lohnt sich ein Fahrtkostenzuschuss eigentlich und was ist dabei zu beachten? In diesem Ratgeber erfährst Du alles Wichtige rund um das Thema Fahrtkostenzuschuss und erhältst wertvolle Tipps.

Was ist ein Fahrtkostenzuschuss und wie funktioniert er?

Der Fahrtkostenzuschuss ist für Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht.

Ein Fahrtkostenzuschuss ist eine zusätzliche Vergütung des Arbeitgebers, die Du für die Fahrt zwischen Deinem Wohnort und der Arbeitsstelle erhältst. Der Zuschuss kann entweder pauschal oder auf Basis der tatsächlich gefahrenen Kilometer gezahlt werden.

Alternativen zum Fahrtkostenzuschuss: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Kosten für den Weg zur Arbeit zu senken. Dazu zählen beispielsweise die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrgemeinschaften oder das Fahrradfahren.

Dein Arbeitgeber darf Dir bis zu 0,30€ pro gefahrenem Kilometer steuerfrei erstatten. Alles darüber hinaus wird als steuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn behandelt.

Ein Fahrtkostenzuschuss lohnt sich vor allem, wenn Du beruflich bedingt längere Strecken zurücklegen musst und dadurch höhere Kosten hast. Auch für Pendler kann ein Fahrtkostenzuschuss interessant sein.

Muss mein Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss bezahlen?

Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen Mitarbeitern einen Fahrtkostenzuschuss zu gewähren. Es gibt allerdings Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die den Arbeitgeber dazu verpflichten können, seinen Arbeitnehmern einen Fahrtkostenzuschuss anzubieten.

Fahrtkostenzuschuss und Steuererklärung

Der Fahrtkostenzuschuss wird steuerfrei gezahlt, muss aber dennoch in der Steuererklärung angegeben werden. Hierbei musst Du zwischen den tatsächlich gefahrenen Kilometern und der pauschalen Kilometerpauschale unterscheiden.

Auch kann der Fahrtkostenzuschuss in manchen Fällen Teil des Arbeitsvertrags sein. Grundsätzlich liegt die Entscheidung, ob ein Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss anbietet, jedoch bei ihm selbst.

Ein Fahrtkostenzuschuss kann auch für den Arbeitgeber aber auch von Vorteil sein. So kann ein Fahrtkostenzuschuss ein Anreiz sein, um Mitarbeiter zu motivieren oder neue Mitarbeiter zu gewinnen. Insbesondere bei hohen Pendelkosten kann ein Fahrtkostenzuschuss dazu beitragen, dass die Mitarbeiter motivierter und produktiver sind.

Gehaltserhöhung oder Fahrtkostenzuschuss?

Es mag zunächst schwer zu glauben sein, aber ein Fahrtkostenzuschuss kann sich in einzelnen Fällen mehr lohnen als eine Gehaltserhöhung. Ob das der Fall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Tipp: Prüfe, ob sich eine Kombination aus Fahrtkostenzuschuss und Homeoffice-Regelung lohnt. Wenn du z.B. nur an einigen Tagen in der Woche ins Büro fahren musst, kann es sich lohnen, nur für diese Tage den Fahrtkostenzuschuss zu beantragen und an den anderen Tagen von zu Hause aus zu arbeiten.

Ein Fahrtkostenzuschuss ist steuerfrei, während eine Gehaltserhöhung zusätzlich versteuert werden muss. Allerdings fließt eine Gehaltserhöhung auch in die Berechnung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld mit ein, während der Fahrtkostenzuschuss nur für die tatsächlich gefahrenen Kilometer gezahlt wird. Es kann sich daher lohnen, beides miteinander zu kombinieren.

Vor allem bei den steigenden Spritpreisen kann ein Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber die Belastung reduzieren.

Fahrtkostenzuschuss vom Arbeitgeber beantragen

Um den Fahrtkostenzuschuss zu beantragen, solltest Du Dich zunächst an Deinen Arbeitgeber wenden. In der Regel musst Du eine entsprechende Erklärung abgeben und eine Fahrtkostenabrechnung einreichen.

Achtung: Achte darauf, dass Du den Fahrtkostenzuschuss nur für tatsächlich gefahrene Kilometer beantragst. Wenn Du falsche Angaben machst, kann dies zu Problemen mit dem Arbeitgeber oder sogar zu einer Abmahnung führen.

Hier ist eine Checkliste, die Dir bei der Beantragung eines Fahrtkostenzuschusses von Deinem Arbeitgeber helfen kann:

  • Informiere Dich über die Voraussetzungen: Bevor Du den Fahrtkostenzuschuss beantragst, solltest Du Dich über die Voraussetzungen informieren. In der Regel muss der Arbeitsweg eine bestimmte Länge haben, um den Zuschuss zu erhalten.
  • Erkundige Dich bei Deinem Arbeitgeber: Sprich mit Deinem Arbeitgeber und frage ihn, ob er einen Fahrtkostenzuschuss anbietet. Erkundige Dich auch nach den genauen Bedingungen und Voraussetzungen.
  • Stelle einen Antrag: Wenn Du die Voraussetzungen erfüllst, kannst Du einen Antrag auf Fahrtkostenzuschuss stellen. In vielen Unternehmen gibt es dafür spezielle Formulare, die Du ausfüllen musst.
  • Lege eine Reisekostenabrechnung bei: Um den Fahrtkostenzuschuss zu erhalten, musst Du eine Fahrtkostenabrechnung einreichen. Darin musst Du die tatsächlich gefahrenen Kilometer angeben und gegebenenfalls Belege wie Tankquittungen einreichen.
  • Fristen beachten: Beachte unbedingt die Fristen für die Beantragung des Fahrtkostenzuschusses. In der Regel musst Du den Antrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums einreichen, um den Zuschuss zu erhalten.
  • Prüfe die Abrechnung: Wenn Du den Fahrtkostenzuschuss erhalten hast, prüfe die Abrechnung genau. Achte darauf, dass die Kilometerzahl und der Betrag stimmen.
  • Informiere Dich über die steuerlichen Auswirkungen: Der Fahrtkostenzuschuss ist steuerfrei, muss aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden. Informiere Dich deshalb über die steuerlichen Auswirkungen.

Mit dieser Checkliste bist Du bestens vorbereitet, um den Fahrtkostenzuschuss bei Deinem Arbeitgeber zu beantragen und zu erhalten.

Exkurs: Fahrtkostenerstattung für Bewerbungsgespräche

Manche Arbeitgeber bieten einen Fahrtkostenzuschuss für Bewerberinnen und Bewerber an.

Auch wenn manche Unternehmen nicht gewillt sind, Geld für Bewerber auszugeben, ist es bei anderen durchaus möglich, dass sie den Bewerberinnen und Bewerbern die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstatten.

Hinweis: Informiere Dich vorab genau über die Voraussetzungen für den Fahrtkostenzuschuss. Nicht in allen Unternehmen wird ein Zuschuss angeboten und auch die Voraussetzungen können variieren.

Es besteht jedoch kein gesetzlicher Anspruch darauf. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung angeboten wird, hängt daher vom jeweiligen Unternehmen und dessen Richtlinien ab.

Wenn Du Dich für ein Vorstellungsgespräch bewirbst, kannst Du in der Regel vorher beim Unternehmen nachfragen, ob eine Fahrtkostenerstattung angeboten wird.

In vielen Fällen werden die Kosten für die An- und Abreise zum Vorstellungsgespräch erstattet, wenn sie angemessen sind. Allerdings können auch hier bestimmte Bedingungen gelten, zum Beispiel eine maximale Kilometerzahl oder die Beschränkung auf bestimmte Verkehrsmittel.

Fahrtkostenzuschuss – lohnenswert für Pendler

Der Fahrtkostenzuschuss kann eine interessante Möglichkeit sein, um die finanzielle Belastung durch den täglichen Arbeitsweg zu reduzieren. Besonders für Pendler kann der Zuschuss eine lohnenswerte Alternative sein.

Wenn Du Dich dafür entscheidest, solltest Du Dich jedoch vorher gut informieren und die verschiedenen Möglichkeiten abwägen. Achte auch darauf, dass die Angaben in deiner Fahrtkostenabrechnung wahrheitsgemäß sind, sonst bringst du Dich eventuell in Schwierigkeiten. Wenn Du nicht weißt, ob Dein Unternehmen einen Fahrtkostenzuschuss anbietet, ergreif die Initiative und frag doch einfach nach!

Quellen:

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