Das Wichtigste in Kürze
Wer durch Krankheit oder Unfall vorübergehend nicht arbeiten kann, hat im Regelfall Anspruch darauf, dennoch Gehalt zu bekommen. Die gesetzlichen Regelungen werden hier erklärt.
Das Gesetz sieht vor, dass das Gehalt für sechs Wochen weiter gezahlt werden muss. Was passiert, wenn die Arbeitsunfähigkeit diesen Zeitraum überschreitet, liest Du hier.
Ja, der Arbeitgeber muss keine Lohnfortzahlung leisten, wenn die Arbeitsunfähigkeit die Folge von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln ist. Infos zu den Rechten und Pflichten beider Seiten gibt es hier.
In Deutschland gilt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall als ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Mitarbeitern bei Krankheit oder Unfall für einen bestimmten Zeitraum das Gehalt weiterzuzahlen.
Hier erfährst Du mehr über Lohnfortzahlung bei Krankheit. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Bekommt der Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse, wenn ich krank bin? Und: Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten?
Inhalt
Rechte und Pflichten im Krankheitsfall
Wenn Arbeitnehmende aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind, haben sie bestimmte Rechte und Pflichten, die sie einhalten müssen. Gleichzeitig haben auch Arbeitgeber bestimmte Pflichten, die sie erfüllen müssen.
Die wichtigsten Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden, wenn sie krank sind:
- Recht auf Lohnfortzahlung
- Mitteilungspflicht
- Genesungspflicht
- Dokumentationspflicht
Ein zentraler Aspekt ist das Recht auf Lohnfortzahlung. Arbeitnehmende haben das Recht, während ihrer Krankheit ihr Gehalt weiterhin zu erhalten. Der Arbeitgeber ist in der Regel verpflichtet, das Gehalt für eine bestimmte Zeitdauer weiterzuzahlen.
Arbeitnehmende haben auch eine Mitteilungspflicht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Sie sind verpflichtet, ihren Arbeitgeber unverzüglich über ihre Krankheit zu informieren und eine Krankschreibung vorzulegen. Dies gilt auch für die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit.
Achtung: Wann muss der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten? Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt, wenn die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Was als grob fahrlässig gilt, wird im Zweifelsfalls arbeitsgerichtlich entschieden, sodass es schwer ist, hier eine allgemeine Aussage zu machen.
Eine Genesungspflicht verpflichtet Arbeitnehmende, alles zu tun, um schnellstmöglich wieder gesund zu werden und ihrer Arbeit nachzugehen. Sie müssen sich an die ärztlichen Anweisungen halten und alles tun, um ihre Genesung zu unterstützen. Arbeitnehmende müssen ihre Krankheit und ihre Genesung dokumentieren und dem Arbeitgeber auf Anfrage vorlegen.
Die wichtigsten Pflichten von Arbeitgebern, wenn Arbeitnehmende krank sind, sind:
- Lohnfortzahlungspflicht
- Arbeitsplatzsicherung
- Fürsorgepflicht
- Dokumentationspflicht
Arbeitgeber sind verpflichtet, das Gehalt von kranken Arbeitnehmenden für eine bestimmte Zeitdauer weiterzuzahlen. Die Regelungen zur Arbeitsplatzsicherung ist eine weitere Pflicht des Arbeitgebers. Arbeitgeber müssen den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers während seiner Krankheit sichern und ihn nach seiner Genesung wieder in seinen alten Job zurückbringen. Arbeitgeber müssen auch dafür sorgen, dass ihre Arbeitnehmenden unter gesunden Arbeitsbedingungen arbeiten und ihre Gesundheit nicht gefährdet wird.
Sie müssen weiterhin dafür sorgen, dass Arbeitnehmende, die krank sind, angemessene Unterstützung erhalten. Arbeitgeber müssen die Arbeitsunfähigkeit ihrer Arbeitnehmenden dokumentieren und gegebenenfalls Krankmeldungen an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Absicherung bei Krankheit und Arbeitsausfall
Die Rechtsgrundlage für die Lohnfortzahlung ist in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz. Bei Krankheit regelt das EFZG den Anspruch auf Lohnfortzahlung und sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung haben, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig sind.
Nach dem EFZG haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Regel für einen Zeitraum von sechs Wochen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber ist während dieser Zeit verpflichtet, das Gehalt des Mitarbeiters weiterzuzahlen, sofern dieser krankgeschrieben ist und die Krankschreibung unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleitet.
Hinweis: Wichtig zu beachten ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Krankmeldung unverzüglich an ihren Arbeitgeber weiterleiten müssen. „Unverzüglich“ heißt dabei nicht „sofort“, sondern „ohne schuldhaftes Verzögern“, das heißt, so bald wie möglich.
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine wichtige soziale Absicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Die Regelung besagt, dass der Arbeitgeber das Gehalt des Mitarbeiters weiterzahlt, wenn dieser aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig wird. Wichtig zu beachten ist, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nur für versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich noch in den ersten vier Wochen der Probezeit befinden oder kurzfristig beschäftigt sind, haben in der Regel keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch Selbstständige oder arbeitslose Personen haben keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Vorlage einer Krankschreibung. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen dem Arbeitgeber eine Krankschreibung vorlegen, um Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Die Krankschreibung ist eine ärztliche Bescheinigung, die besagt, dass der Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls arbeitsunfähig ist.
In der Regel muss die Krankschreibung spätestens am dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorliegen. Die Lohnfortzahlung gilt nicht nur für Vollzeitbeschäftigte, sondern auch für Teilzeitkräfte und Minijobber, sofern sie versicherungspflichtig sind.
Achtung: Arbeitgeber können abweichende Regelungen treffen und beispielsweise auch eine Krankschreibung vom ersten Tag an verlangen.
Im Falle einer schweren Krankheit oder längerfristiger Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter auch kündigen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist oder der Mitarbeiter auch nach Ablauf der Lohnfortzahlung nicht in der Lage ist, seine Arbeit wieder aufzunehmen.
Wie lange geht die Lohnfortzahlung?
Als regulärer Zeitraum besteht nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz bei Krankheit sechs Wochen lang Anspruch auf Lohnfortzahlung. Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer in der Regel weiterhin in voller Höhe das Bruttoentgelt, sofern er krankgeschrieben ist und die Krankschreibung unverzüglich an den Arbeitgeber weiterleitet.
Keyfactbox
Bekommt der Arbeitgeber Geld von der Krankenkasse, wenn ich krank bin? – Tatsächlich können Arbeitgeber sich einen Teil der Lohnfortzahlung von der Krankenkasse erstatten lassen, da sie ja auch einen Anteil an der Krankenversicherung ihrer Angestellten zahlen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Lohnfortzahlungsdauer von verschiedenen Faktoren abhängig ist. So können Tarifverträge oder Arbeitsverträge längere Lohnfortzahlungen vorsehen. Auch kann es bei schweren oder langwierigen Krankheiten zu einer Verlängerung der Lohnfortzahlungsdauer kommen. Hierbei spielt eine Rolle, wie lange der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und welche Art von Erkrankung vorliegt.
Im Falle einer schweren oder langwierigen Krankheit kann es vorkommen, dass die Lohnfortzahlungsdauer von sechs Wochen nicht ausreicht. Danach beginnt der Zeitraum, ab wann der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten muss. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer Krankengeld von seiner Krankenkasse beantragen. Das Krankengeld wird in der Regel für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen gezahlt und beträgt etwa 70% des Bruttoentgelts.
Hinweis: Während der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer weiterhin alle Rechte und Pflichten aus seinem Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass er während dieser Zeit nicht gekündigt werden darf und auch keine Kündigungsfrist beginnt. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Krankheitsvertretung einstellen, um die Arbeit fortzuführen, wenn der Arbeitnehmer länger ausfällt.
Was passiert, wenn ich länger krank bin?
Das Krankengeld beträgt in der Regel etwa 70% des Bruttoentgelts und wird für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen gezahlt. Dabei ist zu beachten, dass das Krankengeld jedoch niedriger ausfällt als das Gehalt, das der Arbeitnehmer vor seiner Krankheit erhalten hat. Das Krankengeld wird in der Regel direkt an den Arbeitnehmer überwiesen.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich darüber im Klaren sein, dass ihre finanzielle Situation sich ändern kann. Wenn ein Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohnfortzahlung weiterhin arbeitsunfähig ist, kann er Krankengeld bei seiner Krankenkasse beantragen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Anspruch auf Krankengeld an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So muss der Arbeitnehmer beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein und eine ärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Auch die Zustimmung des Arbeitgebers ist erforderlich, da dieser eine Bescheinigung ausstellen muss, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und nicht mehr beschäftigt werden kann. Diese Bescheinigung wird in aller Regel direkt an die Krankenkasse übermittelt
Weitere Möglichkeiten bei längerer oder dauerhafter Berufsunfähigkeit
Wenn der Arbeitnehmer nach Ablauf der Lohnfortzahlung arbeitsunfähig bleibt, kann er auch eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Diese Rente wird jedoch nur gezahlt, wenn der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Auch hier sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und der Antrag auf Erwerbsminderungsrente kann längere Zeit in Anspruch nehmen.
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Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung und wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft oder vorübergehend nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Die Erwerbsminderungsrente kann in zwei Varianten gezahlt werden: Die teilweise Erwerbsminderungsrente und die volle Erwerbsminderungsrente. Bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente kann der Arbeitnehmer noch zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten, während er bei der vollen Erwerbsminderungsrente nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten.
Um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, muss der Arbeitnehmer bestimmte Bedingungen erfüllen. So muss er beispielsweise mindestens fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt haben und es muss eine dauerhafte oder vorübergehende Erwerbsminderung vorliegen. Die Erwerbsminderung muss dabei von einem Gutachter der Deutschen Rentenversicherung festgestellt werden.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Alter des Arbeitnehmers und der Dauer seiner Beitragszahlungen. In der Regel beträgt die Erwerbsminderungsrente etwa 30% bis 40% des durchschnittlichen Einkommens des Arbeitnehmers, das er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt hat.
Neben Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente gibt es auch die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Krankheit nicht in der Lage ist, Vollzeit zu arbeiten, kann er Teilzeit arbeiten und hierdurch die Belastung vermindern.
Die Teilzeitarbeit bietet den Vorteil, dass der Arbeitnehmer trotz seiner Einschränkung weiterhin im Arbeitsleben tätig sein kann. Dadurch bleibt er in der Regel auch in sozialen Kontakten eingebunden und vermeidet eine mögliche soziale Isolation. Auch für den Arbeitgeber bietet die Teilzeitarbeit Vorteile, da er weiterhin auf die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zurückgreifen kann und eine Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters vermieden wird. Allerdings ist die Teilzeitarbeit nur eine Option, wenn die Einschränkung der Arbeitsfähigkeit nicht zu gravierend ist.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Arbeitgeber zustimmen muss, wenn ein Arbeitnehmer Teilzeit arbeiten möchte. Auch das Einkommen aus der Teilzeitarbeit wird natürlich geringer sein.
Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich über ihre Möglichkeiten im Falle einer längeren Arbeitsunfähigkeit informieren und sich gegebenenfalls professionelle Hilfe holen. So gibt es beispielsweise Beratungsstellen, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Beantragung von Krankengeld oder Erwerbsminderungsrente unterstützen können.
Auf einen Blick
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiger Schutzmechanismus für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ihren Arbeitnehmern im Falle einer Krankheit weiterhin ihr Gehalt zu zahlen. Die Lohnfortzahlungsdauer beträgt in der Regel sechs Wochen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dieser Anspruch ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, wie beispielsweise eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Auch Arbeitgeber haben bestimmte Pflichten, wie beispielsweise die Ausstellung einer Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Krankengeld bei ihrer Krankenkasse beantragen. Das Krankengeld beträgt in der Regel etwa 70% des Bruttoentgelts und wird für einen Zeitraum von bis zu 78 Wochen gezahlt. Auch die Teilzeitarbeit kann eine Möglichkeit sein, das Einkommen aufzustocken.
Bei einer dauerhaften oder vorübergehenden Erwerbsminderung kann der Arbeitnehmer auch eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich über ihre Möglichkeiten im Krankheitsfall informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Ja, der Arbeitgeber kann sich einen Teil der anfallenden Kosten erstatten lassen.
Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst sieht ebenfalls einen Zeitraum von sechs Wochen für die Lohnfortzahlung vor.
Während der ersten sechs Wochen muss der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlen, danach kann die Krankenkasse einspringen.
Ja, für den Ausfall nach einem Arbeitsunfall gelten dieselben Regelungen wie bei Krankheit.