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Alles Wichtige zur Kündigungsfrist

Alles Wichtige zur Kündigungsfrist

Das Wichtigste in Kürze

Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist im Arbeitsverhältnis?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Lies hier weiter.

Wann gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist?

Eine dreimonatige Kündigungsfrist gilt nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit. Erfahre hier, wie die Betriebszugehörigkeit sich auf die Kündigungsfrist auswirkt.

Wie lang ist die Kündigungsfrist, wenn man selbst kündigt?

Die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gilt auch, wenn man selbst kündigt. Worauf Du achten solltest, wenn Du kündigen willst, erfährst Du hier.

Kündigungsfristen sind sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende ein wichtiger Aspekt im Arbeitsleben. Diese gesetzlich festgelegten Fristen ermöglichen eine reibungslose Beendigung des Arbeitsverhältnisses und geben beiden Parteien die Möglichkeit, sich auf die anstehenden Veränderungen vorzubereiten. In diesem umfassenden Ratgeber wollen wir die verschiedenen Aspekte der Kündigungsfristen beleuchten, die gesetzlichen Regelungen erläutern und Dir helfen, Deine Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit den Kündigungsfristen besser zu verstehen.

Unser Leitfaden soll Dir helfen, die verschiedenen Fristen und Vorschriften besser zu verstehen, damit Du Dich im Falle einer Kündigung angemessen vorbereiten und Deine nächsten Schritte planen kannst. Wir erklären die Rechtsgrundlagen, sowie die Abhängigkeit der Kündigungsfrist von der Betriebszugehörigkeit. Darüber hinaus werden Sonderregelungen, mögliche Ausnahmen und die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern behandelt, um einen umfassenden Überblick über das Thema Kündigungsfristen zu geben.

Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis können je nach Betriebszugehörigkeit und vertraglichen Vereinbarungen variieren.

Gekündigt werden kann nicht von Jetzt auf Gleich

Es ist zu beachten, dass Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen gelten. Für Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Längere oder kürzere Fristen können jedoch einzelvertraglich vereinbart werden.

Für Arbeitgeber gelten dagegen gestaffelte Kündigungsfristen, die von der Dauer der Betriebszugehörigkeit abhängen. Je länger jemand im Betrieb ist, desto länger muss die Kündigungsfrist sein. Dies soll den Arbeitnehmern einen gewissen Schutz bieten und ihnen genügend Zeit geben, sich nach dem Verlust des Arbeitsplatzes neu zu orientieren.

Die gesetzliche Kündigungsfrist: Wie ist die Rechtslage?

Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind sowohl für Arbeitnehmende als auch für Arbeitgebende relevant und wichtig zu wissen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in § 622 BGB und besagen, dass die Kündigungsfrist grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats beträgt.

kündigungsfrist
Das gesetzliche Formerfordernis besagt, dass Du nicht einfach per Mail kündigen kannst.

Für Arbeitnehmende bedeutet dies, dass ein Arbeitsverhältnis durch eine schriftliche Kündigung fristgerecht beendet werden kann. Es ist wichtig, die Kündigung fristgerecht und schriftlich einzureichen, um mögliche Probleme zu vermeiden. Eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend und in der Regel nicht rechtswirksam. Dies liegt daran, dass § 623 BGB ein gesetzliches Formerfordernis stellt. Laut dieser Vorschrift muss eine Kündigung in Schriftform erfolgen, was bedeutet, sie muss aufgeschrieben und mit Unterschrift versehen sein. Die elektronische Form per Mail oder einer anderen Textnachricht ist durch das Gesetz ausdrücklich ausgeschlossen.

Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis: Wie verändern sie sich mit der Betriebszugehörigkeit?

Eine besondere Rolle spielen die Kündigungsfristen im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Je länger jemand in einem Betrieb beschäftigt ist, desto länger sind auch die Kündigungsfristen. Ab einer Betriebszugehörigkeit von fünf Jahren beträgt die Kündigungsfrist bereits drei Monate zum Ende eines Kalendermonats und steigt mit zunehmender Betriebszugehörigkeit weiter an. Hier eine Übersicht:

  • 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats
  • 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 8 Monate zum Ende eines Kalendermonats
kündigungsfrist
Es ist wichtig, über die Kündigungsfristen im Arbeitsverhältnis Bescheid zu wissen, um im Falle einer Kündigung keine Nachteile zu erleiden.

Diese Regelungen gelten allerdings nur für Arbeitgebende. Wenn Du beschäftigt bist, gilt unabhängig von der Betriebszugehörigkeit weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Ausnahmen und vertragliche Regelungen: Wann gelten andere Kündigungsfristen?

Keyfactbox

  • Individuelle Regelungen im Arbeitsvertrag sind möglich, dürfen aber nicht zu Deinem Nachteil sein.
  • Tarifverträge können abweichende Kündigungsfristen vorsehen.

Neben den gesetzlichen Kündigungsfristen und den Kündigungsfristen, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten, können auch andere arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen gelten. In vielen Arbeitsverträgen werden individuelle Vereinbarungen zu den Kündigungsfristen getroffen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen können. Dabei gilt jedoch: Die vertraglichen Regelungen dürfen Dich nicht benachteiligen und müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Sind die vertraglichen Regelungen für Dich ungünstiger als die gesetzlichen Kündigungsfristen, gelten stattdessen die gesetzlichen Regelungen.

Hinweis: Vertragliche Vereinbarungen, die eine vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist bestimmen, verlängern diese oft auf drei Monate.

Ein Beispiel für eine benachteiligende Regelung im Arbeitsvertrag könnte sein, dass dem Arbeitgebenden eine kürzere Kündigungsfrist eingeräumt wird als dem Arbeitnehmenden. Eine solche Regelung ist unzulässig. Nach § 622 Abs. 5 BGB ist es nämlich nicht gestattet, die gesetzlichen Kündigungsfristen zum Nachteil der Arbeitnehmenden zu verkürzen. Vertragsklauseln, die dies vorsehen, sind daher unwirksam.

Kündigungsfrist
Über gesetzliche Kündigungsfristen sollten Arbeitnehmer sich informieren, um nicht länger auf den Jobwechsel warten zu müssen als nötig.

Darüber hinaus gibt es Tarifverträge, die zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelt werden und für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen gelten. Diese Tarifverträge können auch abweichende Kündigungsfristen enthalten, die für Dich und Deinen Arbeitgeber verbindlich sind. Wenn Du in einem tarifgebundenen Betrieb arbeitest, solltest Du Dich über die dort festgelegten Kündigungsfristen informieren.

Es ist also wichtig, dass Du Dich vor einer Kündigung über die vertraglichen und tarifvertraglichen Regelungen informierst, um sicherzustellen, dass Du die richtige Frist einhältst. Eine zu späte oder falsche Kündigung kann zu Schwierigkeiten führen und im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Sonderfälle: Befristete Verträge und Kündigung in der Probezeit

Befristete Arbeitsverträge sind Arbeitsverträge, die von vornherein für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen werden. Diese Arbeitsverträge enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Im befristeten Arbeitsvertrag kann jedoch eine Kündigungsmöglichkeit vereinbart werden. In diesem Fall kann das Arbeitsverhältnis durch Kündigung von einer der beiden Seiten beendet werden.

Zu beachten ist, dass es bei befristeten Arbeitsverträgen besondere Regelungen für Kündigungsfristen gibt. So können bei sachgrundlos befristeten Arbeitsverträgen die Kündigungsfristen nicht verkürzt werden. Hier gelten die üblichen gesetzlichen Kündigungsfristen von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Zusätzliche Information: Eine sachgrundlose Befristung liegt vor, wenn die Befristung nicht aus der Art des Beschäftigungsverhältnisses heraus begründbar ist. Beispiele für Sachgründe, die eine verkürzte Kündigungsfrist rechtfertigen, wären etwa Ausbildungsverhältnisse und Elternzeitvertretungen.

Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern kann, gelten verkürzte Kündigungsfristen. Sowohl Du als auch die Firma, die Dich eingestellt hat, können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. So können beide Seiten das Arbeitsverhältnis schnell und unkompliziert beenden, wenn es nicht passt. Zu beachten ist außerdem, dass eine Kündigung während der Probezeit keiner Begründung bedarf.

Alles in allem lässt sich festhalten, dass es bei befristeten Arbeitsverträgen besondere Regelungen bezüglich der Kündigungsfristen gibt und dass während der Probezeit verkürzte Kündigungsfristen gelten. Es empfiehlt sich jedoch immer, den Arbeitsvertrag genau zu lesen und gegebenenfalls arbeitsrechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die genauen Regelungen zu verstehen und sicherzustellen, dass das Arbeitsverhältnis korrekt beendet wird.

Tipp: Wenn Du Mitglied in einer Gewerkschaft bist, erhältst Du Zugang zu vielen Angeboten rund um das Thema Arbeitsrecht, die für Dich meistens kostenlos sind.

Was passiert bei einer fristlosen Kündigung?

Eine fristlose Kündigung ist eine drastische Maßnahme, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Aus diesem Grund gibt es nur sehr wenige Situationen, in denen eine fristlose Kündigung zulässig ist. Eine fristlose Kündigung kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die betreffende Person ihre arbeitsvertraglichen Pflichten erheblich verletzt hat und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. Ein Beispiel hierfür wäre eine Straftat am Arbeitsplatz, wie Diebstahl oder Betrug.

Entlassen ohne Kündigungsfrist? Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen.

Es ist wichtig zu betonen, dass eine fristlose Kündigung nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. Bevor der Ausspruch einer fristlosen Kündigung erfolgen kann, ist eine sorgfältige Prüfung ihrer Gerechtfertigtkeit und Verhältnismäßigkeit erforderlich. Ebenfalls gelten formelle Anforderungen an fristlose Kündigungen. So muss er den Kündigungsgrund innerhalb von zwei Wochen geltend machen, nachdem er von dem Vorfall Kenntnis erlangt hat.

Erhältst Du eine fristlose Kündigung, solltest Du rechtlichen Beistand suchen, um Deine Rechte und möglichen Ansprüche zu wahren. Eine fristlose Kündigung hat schwerwiegende Folgen, wie den Verlust des Arbeitsplatzes und des Einkommens. Anwaltlicher Beistand kann Dir helfen, die rechtlichen Folgen der Kündigung abzuschätzen und gegebenenfalls gegen die Kündigung vorzugehen, wenn sie unrechtmäßig war.

Deinen Arbeitsvertrag kündigen: Das ist wichtig

Wenn Du Deinen Arbeitsvertrag kündigen willst, sollte das gut überlegt und vorbereitet sein. Zunächst solltest Du Dich über die Kündigungsfrist und eventuelle vertragliche Vereinbarungen informieren. Wegen des gesetzlichen Formerfordernisses musst Du sie schriftlich einreichen und darauf zu achten, dass sie fristgerecht beim Arbeitgeber eingeht. Am besten lässt Du Dir den Eingang der Kündigung schriftlich bestätigen.

In vielen Fällen ist es sinnvoll, das Gespräch mit Vorgesetzten zu suchen und die Gründe für die Kündigung darzulegen. Dabei ist es wichtig, sachlich und respektvoll zu bleiben, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Auch eine gute Gesprächsvorbereitung auf mögliche Gegenargumente kann hilfreich sein.

Außerdem sollte man sich über mögliche Folgen der Kündigung informieren, wie z.B. eine Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld. Hier kann es ratsam sein, sich frühzeitig bei der Agentur für Arbeit zu informieren.

Eine Kündigung, die sachliche oder formelle Fehler aufweist, kann vor Gericht angefochten werden.

In jedem Fall sollte man bedenken, dass eine Kündigung ein einschneidender Schritt ist, der Auswirkungen auf das weitere Berufsleben haben kann. Daher ist es wichtig, sich über Alternativen zur Kündigung Gedanken zu machen und gegebenenfalls das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um eine Lösung zu finden.

Kündigungsfristen im Überblick

Kündigungsfristen sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und müssen von beiden Seiten des Arbeitsverhältnisses eingehalten werden. In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen, die in § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuches niedergelegt sind. Darin sind die Mindestfristen festgelegt, die eingehalten werden müssen, um ein Arbeitsverhältnis ordentlich zu beenden.

Es ist jedoch zu beachten, dass es auch hier Ausnahmen und vertragliche Vereinbarungen geben kann, die eine längere oder kürzere Kündigungsfrist zulassen. Es ist daher wichtig, die Einzelheiten des eigenen Arbeitsvertrages genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Regelungen und Fristen eingehalten werden.

Kündigungsfrist: FAQ

Wie lange ist die Kündigungsfrist nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit?

Nach fünf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist für Arbeitgebende zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats. Für Dich bleibt Deine Kündigungsfrist unverändert bei vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Wie sind die Kündigungsfristen generell geregelt?

Kündigungsfristen sind im § 622 BGB geregelt. Für Arbeitnehmende beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Für Arbeitgebende verlängern sich die Kündigungsfristen abhängig von der Betriebszugehörigkeit.

Welche Kündigungsfrist gilt bei welcher Betriebszugehörigkeit?

Die Kündigungsfristen sind entsprechend der Betriebszugehörigkeit wie folgt gestaffelt:
Bis zu 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats
Ab 2 Jahre Betriebszugehörigkeit: 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats
Ab 5 Jahre Betriebszugehörigkeit: 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 8 Jahre Betriebszugehörigkeit: 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 10 Jahre Betriebszugehörigkeit: 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 12 Jahre Betriebszugehörigkeit: 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 15 Jahre Betriebszugehörigkeit: 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats
Ab 20 Jahre Betriebszugehörigkeit: 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats

Quellen