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Zur Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

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Zur Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Das Wichtigste in Kürze

Was für ein Kündigungsdatum ist rechtskräftig?

Bei der Kündigung gilt das Datum der Zustellung der Kündigung beim Empfänger. Mehr dazu hier.

Zu welchem Zeitpunkt sollte man mit einer 4-Wochen-Kündigungsfrist kündigen?

Bei einer Kündigungsfrist von vier Wochen musst Du Deine Kündigung so einreichen, dass sie spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Beendigungsdatum beim Vertragspartner eintrifft. Weitere Infos hier.

Kann man als Arbeitsnehmer die Kündigungsfrist berechnen?

Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer wird durch das Datum der Zustellung der Kündigung beim Arbeitgeber und die im Vertrag oder Gesetz festgelegte Frist berechnet.

Informiert sollte man als Arbeitnehmer über die Berechnung der Kündigungsfrist sein. Dabei stellen sich Fragen wie: Welches Datum ist für eine Kündigung rechtskräftig? Zu welchem Zeitpunkt genau sollte man mit einer 4-Wochen-Kündigungsfrist kündigen? Kann man als Arbeitsnehmer die Kündigungsfrist berechnen – wenn ja, wie?

Datum der Kündigung – was gilt?

Bei einer Kündigung solltest Du die gegebene Frist beachten

Als Kündigungsdatum gilt grundsätzlich das Datum, an dem die Kündigung dem Empfänger zugestellt wurde. Dieses Datum ist entscheidend, da die Kündigungsfrist ab diesem Datum berechnet wird.

Beachte hierbei ebenfalls, dass es sich nicht um das Datum handelt, an dem die Kündigung verfasst oder abgeschickt wurde – sondern um das Datum, an dem sie dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist.

Die Kenntnis dieses Datums ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Kündigungsfrist korrekt eingehalten wird. Wird die Kündigung beispielsweise zu spät zugestellt, kann dies dazu führen, dass die Kündigung erst zum nächstmöglichen Termin wirksam wird.

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Vermeidung des Risikos einer fehlerhaften Zustellung

Weiterhin solltest Du wissen, dass Fehler bei der Zustellung den maßgeblichen Kündigungstermin beeinflussen können. Wenn ein Kündigungsschreiben verloren geht oder nicht ordnungsgemäß zugestellt wird, kann dies zu Verzögerungen führen, die die Wirksamkeit der Kündigung beeinträchtigen.

Tipp: Daher ist es ratsam, die Kündigung immer per Einschreiben zu versenden. So haben Sie einen Nachweis, dass das Schreiben tatsächlich zugestellt wurde und können das genaue Zustelldatum feststellen.

Berechnung der Kündigungsfrist

Nachdem der Kündigungstermin feststeht, beginnt die Berechnung der Kündigungsfrist. Diese Frist ist gesetzlich oder vertraglich festgelegt und bestimmt den Zeitraum, nach dem das Vertragsverhältnis endet. Die korrekte Berechnung der Kündigungsfrist ist wichtig, um die Rechtmäßigkeit der Kündigung zu gewährleisten.

4 Wochen Kündigungsfrist

Eine Kündigungsfrist von vier Wochen bedeutet, dass Du Deine Kündigung spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Beendigungsdatum einreichen musst. Die Kündigungsfrist beginnt am Tag nach der Zustellung der Kündigung.

Ein Beispiel:

Angenommen, Du möchtest zum Monatsende kündigen, musst Du darauf achten, dass Dein Kündigungsschreiben spätestens am drittletzten Tag des Vormonats bei Deinem Vertragspartner eintrifft.

Ob bei einem Aufhebungsvertrag oder einer Kündigung: Die Frist sollte eingehalten werden! Wann ist sie bei einer Frist von 4 Wochen?

Wenn Du beispielsweise zum 30. Juni kündigen möchtest, muss Dein Kündigungsschreiben also spätestens am 3. Juni bei Deinem Vertragspartner eingegangen sein.

Achtung: Beachte jedoch, dass das Absendedatum Deines Kündigungsschreibens für den Beginn der Kündigungsfrist nicht relevant ist. Entscheidend ist das Datum der Zustellung.

Wichtig ist auch, dass die Kündigung immer schriftlich erfolgen muss. Eine mündliche oder telefonische Kündigung ist in den meisten Fällen nicht rechtsgültig. Achte also darauf, dass Deine Kündigung schriftlich erfolgt und alle notwendigen Angaben wie Name, Adresse, Datum und Unterschrift enthält.

Wenn Du all diese Punkte beachtet und Deine Kündigung rechtzeitig und korrekt eingereicht hast, sollte einer reibungslosen Beendigung Deines Vertrages nichts im Wege stehen.

Kündigungsfrist berechnen – so geht’s

Die Berechnung der Kündigungsfrist als Arbeitnehmer hängt von verschiedenen Faktoren ab, u.a. vom Arbeitsvertrag, von Tarifverträgen und von gesetzlichen Bestimmungen.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Das heißt, wenn Du Deinen Arbeitsvertrag kündigen möchtest, musst Du Deine Kündigung so einplanen, dass sie spätestens vier Wochen vor dem 15. oder Monatsletzten beim Arbeitgeber eingeht.

Zur Erinnerung: Wichtig ist, dass für den Beginn der Kündigungsfrist das Datum des Eingangs der Kündigung beim Arbeitgeber maßgeblich ist und nicht das Datum, an dem Du die Kündigung abschickst.

Was bedeutet das? Wenn Du beispielsweise zum 15. Juli kündigen möchtest, muss Deine Kündigung spätestens am 17. Juni beim Arbeitgeber eintreffen.

In Deinem Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag können jedoch andere Kündigungsfristen vereinbart sein. Daher solltest Du diese Dokumente sorgfältig prüfen, bevor Du Deine Kündigung einreichst.

Tipp: Es ist immer eine gute Idee, sich bei Unklarheiten rechtlich beraten zu lassen. Denn Fehler im Kündigungsprozess können zu unnötigen Verzögerungen oder rechtlichen Schwierigkeiten führen.

Exkurs: Verfassen einer Kündigung

Was kannst und solltest Du beachten, wenn Du eine Kündigung schreibst?

Das Verfassen eines Kündigungsschreibens erfordert Sorgfalt und Genauigkeit. Hier sind die wichtigsten Schritte, die du befolgen solltest:

  • Form: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung ist in den meisten Fällen nicht rechtsgültig.
  • Briefkopf: Beginne den Brief mit Deinem vollständigen Namen, Deiner Adresse, dem Datum und den Kontaktdaten des Empfängers. So wird sichergestellt, dass die Kündigung richtig zugeordnet werden kann.
  • Betreff: Der Betreff sollte klar und eindeutig sein. Verwende zum Beispiel „Kündigung meines Arbeitsvertrages“ oder „Kündigung meiner Mitgliedschaft“.
  • Kündigungserklärung: Im Hauptteil des Schreibens sollte die Kündigung deutlich zum Ausdruck kommen. Beispiel: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Termin“.
  • Bitte um Bestätigung: Lass Dir die Kündigung schriftlich bestätigen. Diese dient als Nachweis, dass die Kündigung akzeptiert wurde.
  • Abschluss und Unterschrift: Schließe das Schreiben mit einer passenden Formulierung wie „Mit freundlichen Grüßen“ ab und unterschreibe es.
  • Versand: Verschicke die Kündigung per Einschreiben. So hast Du einen Nachweis, dass sie zugestellt wurde. Du kannst sie auch persönlich abgeben und Dir den Empfang quittieren lassen.

Der Trick mit der Kopie

Denke daran, immer eine Kopie Deiner Kündigung aufzubewahren. Diese dient als zusätzlicher Nachweis, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Deshalb solltest Du bedenken, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, wenn Du unsicher bist. Insbesondere bei komplexeren Verträgen wie einem Arbeitsvertrag.

In Kürze: Zur Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer

Die Berechnung der Kündigungsfrist für Arbeitnehmer kann eine Herausforderung darstellen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängt, einschließlich individueller Vertragsbedingungen und gesetzlicher Bestimmungen. Eine sorgfältige Planung und die Kenntnis des rechtlichen Rahmens sind entscheidend, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig und korrekt eingereicht wird und um rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden.

Quellen

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